Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Werkstatt221 Bereich Fotobox
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Mietgegenstand und Leistungsumfang
- Lieferung, Aufbau und Rückgabe
- Behandlung der Mietgegenstände
- Betreuungspersonal / Promoter
- Beanstandungen und technische Defekte
- Support
- Haftung des Mieters
- Haftung des Vermieters
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Versicherung
- Konkurrenzverbot
- Speicherung der Bilder und Datenschutz
- Persönlichkeitsrechte und gesetzliche Vorgaben
- Urheberrechte und Nutzungsrechte
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Salvatorische Klausel
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Mietverträge zwischen Kraichgauer Fotobox und EnzkreisBox, Inhaber Timo Marc Kögel, Werkstatt 221, Hauptstraße 221, 75059 Zaisenhausen, nachfolgend „Vermieter“ genannt, und dem jeweiligen Kunden, nachfolgend „Mieter“ genannt.
Mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch den Vermieter kommt der Mietvertrag zustande. Mit Vertragsabschluss erkennt der Mieter diese AGB als verbindlich an.
Ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung möglich, sofern die Mietzeit noch nicht begonnen hat. Danach gelten die gesetzlichen Regelungen sowie die individuell vereinbarten Stornobedingungen.
2. Mietgegenstand und Leistungsumfang
Der Vermieter stellt dem Mieter eine betriebsbereite Fotobox einschließlich des vereinbarten Zubehörs zur Verfügung.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Es bestehen grundsätzlich folgende Mietvarianten:
- Lieferung, Aufbau und Abbau durch den Vermieter am Veranstaltungsort.
- Vergünstigte Selbstabholung am Firmensitz beziehungsweise im Studio mit eigener Abholung und Rückgabe durch den Mieter.
Bei der Selbstabholung erfolgt eine Einweisung in die Bedienung der Fotobox.
3. Lieferung, Aufbau und Rückgabe
Die Lieferung, der Aufbau sowie die Rückgabe der Fotobox erfolgen nach individueller Vereinbarung.
Bei der Selbstabholung ist der Mieter für den sicheren Transport sowie die ordnungsgemäße und fristgerechte Rückgabe verantwortlich.
Die Rückgabe hat vollständig und in dem Zustand zu erfolgen, in dem die Mietgegenstände übernommen wurden.
Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
4. Behandlung der Mietgegenstände
Der Mieter verpflichtet sich, die Fotobox einschließlich Zubehör sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
Die Mietgegenstände dürfen nicht geöffnet, verändert oder eigenständig repariert werden.
Die Fotobox ist vor Feuchtigkeit, Regen, direkter Sonneneinstrahlung, übermäßiger Hitze sowie unsachgemäßer Behandlung zu schützen.
5. Betreuungspersonal / Promoter
Auf Wunsch kann gegen Aufpreis Betreuungspersonal beziehungsweise ein Promoter gebucht werden.
Der Promoter ist ausschließlich für die Bedienung der Fotobox zuständig und übernimmt keine Haftung für technische Störungen oder Ausfälle der Anlage.
Ein technischer Defekt oder Ausfall der Fotobox begründet keinerlei Haftung des Betreuungspersonals.
6. Beanstandungen und technische Defekte
Der Vermieter gewährleistet, dass die Fotobox einschließlich Zubehör bei Übergabe funktionsfähig und betriebsbereit ist.
Technische Defekte, insbesondere Softwareabstürze, Druckerstörungen oder Ausfälle durch Stromunterbrechungen oder unsachgemäße Bedienung, stellen keinen Mangel der Mietsache dar.
Der Vermieter bemüht sich im Störungsfall um eine schnellstmögliche Behebung des Problems.
Beanstandungen sind unverzüglich nach Auftreten telefonisch oder schriftlich mitzuteilen.
7. Support
Während der Veranstaltung steht dem Mieter ein WhatsApp-Support zur Verfügung.
Ein technischer Vor-Ort-Einsatz kann nach Verfügbarkeit erfolgen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters Reparaturversuche oder Veränderungen an der Fotobox vorzunehmen.
Für Schäden, die durch eigenmächtige Eingriffe entstehen, haftet ausschließlich der Mieter.
8. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für sämtliche Schäden, Verluste oder Diebstähle an der Fotobox sowie am gesamten Zubehör einschließlich Drucker, Kamera, Blitz, Requisiten und Funartikeln.
Dies gilt auch für Schäden, die durch Gäste oder sonstige Dritte verursacht werden.
Bei Beschädigungen, die eine nachfolgende Vermietung verhindern oder einschränken, haftet der Mieter zusätzlich für daraus entstehende Folgekosten und den nachweislich entstandenen Mietausfall.
Totalschäden oder Verlust der Anlage werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
Sobald die Fotobox beim Kunden erfolgreich aufgebaut beziehungsweise übergeben und deren Funktion geprüft wurde, gilt die Leistung als erbracht und der volle Mietpreis als geschuldet.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Eine Haftung für entgangene Gewinne, ausgefallene Veranstaltungen oder sonstige Folgeschäden aufgrund technischer Störungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
10. Preise und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist grundsätzlich vor der Veranstaltung per Überweisung zu entrichten.
Nicht genutzte, jedoch betriebsbereit bereitgestellte Fotoboxen berechtigen nicht zu Preisnachlässen oder Rückerstattungen.
Zusätzliche Leistungen, die nach Vertragsabschluss beauftragt oder erbracht werden, sind innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug erfolgt zunächst eine kostenfreie Zahlungserinnerung.
Für die zweite Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 20,00 Euro berechnet.
Der Vermieter behält sich vor, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
11. Versicherung
Im Mietpreis ist keine Versicherung enthalten.
Der Mieter ist verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Das Bestehen einer privaten oder betrieblichen Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
12. Konkurrenzverbot
Während der Veranstaltung darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters keine weitere Fotobox oder vergleichbare Anlage eines anderen Anbieters betrieben werden, sofern dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
13. Speicherung der Bilder und Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die während der Mietdauer erstellten Bilder elektronisch gespeichert und zur Vertragserfüllung verarbeitet werden.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat.
14. Persönlichkeitsrechte und gesetzliche Vorgaben
Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten und Markenrechten.
Auf Wunsch des Mieters oder einer abgebildeten Person werden einzelne Bilder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gelöscht.
15. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Die Urheberrechte an den während der Veranstaltung aufgenommenen Bildern verbleiben grundsätzlich bei den jeweiligen Fotografen beziehungsweise Erstellern der Aufnahmen.
Der Vermieter erhält keine Nutzungsrechte an den Bildern, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Sofern der Mieter dem Vermieter ausdrücklich zustimmt, dürfen einzelne Bilder zu Werbezwecken auf den Internetseiten oder Social-Media-Kanälen des Vermieters verwendet werden.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Vermieters.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Kraichgauer Fotobox und EnzkreisBox
Inhaber: Timo Marc Kögel
Werkstatt 221
Hauptstraße 221
75059 Zaisenhausen
Stand: Juli 2026
